Verschärfend zu den geltenden kantonalen Vorschriften betreffend der Fischerei im Kanton Aargau hat der Fischereiverein Zurzach folgende Regelungen für die von ihm gepachteten Reviere per Generalversammlungs-Beschluss für seine Mitglieder erlassen.
Egli (Barsch)
Mindestmass: 20cm
Hecht
Schonzeit: 1. Februar bis 14. Mai
Mindestmass: 60cm
Fangfenster vom 1. Dezember bis 31. Januar
In dieser Zeit dürfen nur Hechte mit einer Länge von 60 bis 85cm entnommen werden.
Zuwiderhandlungen werden gemäss GV-Beschluss mit dem Ausschluss aus dem Fischereiverein Zurzach geahndet.