Ergänzende Vereinsvorschriften

Verschärfend zu den geltenden kantonalen Vorschriften betreffend der Fischerei im Kanton Aargau hat der Fischereiverein Zurzach folgende Regelungen für die von ihm gepachteten Reviere per Generalversammlungs-Beschluss für seine Mitglieder erlassen.

Egli (Barsch)

Mindestmass: 20cm

Hecht

Schonzeit: 1. Februar bis 14. Mai

Mindestmass: 60cm

 

Fangfenster vom 1. Dezember bis 31. Januar 

In dieser Zeit dürfen nur Hechte mit einer Länge von 60 bis 85cm entnommen werden.

Zuwiderhandlungen werden gemäss GV-Beschluss mit dem Ausschluss aus dem Fischereiverein Zurzach geahndet.